Buchungsstapel erstellen

Anlagen / Finanzbuchhaltung / Buchungen erstellen

Alle aus der Anlagenbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung zu übernehmenden Buchungen werden in einen Buchungsstapel übernommen - dieser steht unter Buchen / Stapelbuchen zum Verarbeiten oder Nachbearbeiten bereit. Optional kann der Export auch in eine externe Datei erfolgen.

Bis Monat

legt den Zeitraum fest, bis zu welchem Abschreibungen und Bewegungen gebucht werden.
Ist in den Mandanteneinstellungen über Mandant / Einstellungen (Seite Anlagenbuchhaltung)die Option "AfA monatlich buchen" deaktiviert, erfolgt eine jährliche Buchung der Abschreibungen und Bewegungen. Dann ist bis letzter Monat des Geschäftsjahres einzustellen.

Abschreibungen:

Abschreibungsbuchungen werden exportiert.

Abschreibungen zusammenfassen

Optional werden Abschreibungsbuchungen für Anlagen zusammengefasst, die im Anlagenkonto und im Abschreibungskonto übereinstimmen.
Beispiel: Anlage 0200-001 und Anlage 0200-002 werden als Zugang auf Konto 200 gebucht und haben beide das Abschreibungskonto 4830.
Die Abschreibungen werden bei aktiver Option als ein Buchungssatz im Buchungsstapel erzeugt.
Hinweis:
Es wird nicht die originale Belegnummer aus der Anlage in den Buchungssatz übernommen, da hier keine Übereinstimmung vorausgesetzt wird.

Zugänge, Abgänge, Umbuchungen

Es kann gewählt werden, ob die unter Bewegungen erfassten Vorgänge mit gebucht werden sollen.
Dies ist dann sinnvoll, wenn in den Mandanteneinstellungen für die Anlagenbuchhaltung die Option "Änderungen direkt verbuchen" nicht aktiv ist. Denn dann werden die Bewegungen nicht automatisch verbucht, sondern erst mit Erstellen des Buchungsstapels generiert.

Testlauf

Mit aktiver Option "Testlauf" wird ein Vorschau-Protokoll erstellt.
Es wird kein Buchungsstapel erzeugt.

Hinweis! Das Löschen des erzeugten Buchungsstapels führt nicht zur Rücknahme der Exportinformation in der Anlage unter Buchungen.
Um einen erneuten Stapel mit diesen Buchungen zu erzeugen, ist der Export über Anlagen / Buchungssätze / Buchungen löschen zurückzunehmen.